Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Campingplatz Almanzora ist bestrebt, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt wurde, barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.camperparkalmanzora.com/
Status der Konformität
Diese Website erfüllt die Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 teilweise. Ausnahmen und Nichterfüllungen der unten aufgeführten Aspekte sind jedoch möglich.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018:
Es können vereinzelt Bearbeitungsfehler auf einigen Webseiten auftreten, sowohl im HTML-Code als auch in den finalen Dokumenten.
Nicht-textuelle Elemente (Bilder) sind vorhanden, denen der korrekte Alternativtext fehlt.
Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
Inhalte, die nicht von der geltenden Gesetzgebung abgedeckt werden: Es können Dokumente im PDF-Format oder anderen Formaten veröffentlicht werden, die nicht vollständig allen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. Dezember 2025 erstellt.
Sie basiert auf einer Selbsteinschätzung des Website-Betreibers bzw. des Entwicklungsunternehmens.
Kommentare und Kontaktinformationen
Sie können uns Mitteilungen zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018) zukommen lassen, beispielsweise:
Meldungen über mögliche Nichteinhaltung der Anforderungen durch diese Website.
Meldungen über sonstige Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte.
Anfragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.
Per E-Mail an: info@camperparkalmanzora.com oder über das Kontaktformular auf dieser Website.
Antragsverfahren
Wenn Ihr Antrag auf barrierefreie Informationen oder Ihre Beschwerde abgelehnt wurde oder Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie eine Beschwerde einreichen, um die Gründe für die Ablehnung zu erfahren oder die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu beantragen.